Tierarztpraxis Robel
Praxis Spremberg
03563 / 9 89 30 18
Praxis Hoyerswerda
0176 / 4300 3400

Aktuelles

! Ab 2024 neuer Notdienst für Brandenburg!

 

Ab 01.01.2024 ist der Notdienst in Brandenburg neu geregelt.

Im Notfall rufen sie bitte die neue Notrufnummer 0180 - 5843736 für Brandenburg an.

(0,14 €/min aus dem Festnetz;  0,42 €/min aus dem Mobilfunknetz)

Sie werden an die diensthabende Praxis in ihrer Umgebung weitergeleitet.

Weiterhinn gilt eine Notdienstpauschale von 50€ netto sowie mind. der doppelte Gebührensatz.

Urlaub, Weiterbildung, Krankheit

An folgenden Tagen haben unsere Praxen geschlossen.

Spremberg

Weihnachten

27.12.2023 - 03.01.2024

Ostern02.04.2024 - 05.04.2024
Sommerurlaub08.07.2024 - 19.07.2024

Herbsturlaub

07.10.2024 - 11.10.2024
Weihnachten27.12.2024 - 03.01.2025

Während des Urlaubs und in Krankheitsfällen besuchen Sie bitte die Tierärzte in der näheren Umgebung.

Hoyerswerda

Weihnachten27.12.2023 - 03.01.2024
Winter19.02.2024 - 23.02.2024
Ostern02.04.2024 - 05.04.2024
Sommerurlaub08.07.2024 - 23.07.2024
Herbsturlaub07.10.2024 - 11.10.2024
Weihnachten27.12.2024 - 03.01.2025

gesonderter Notdienst Weihnachten und Silvester

 

Freitag 22.12. bis Samstag 23.12.2023                    TÄ Daubitz,  Tel.0151-50738581

Sonntag 24.12.2023                                                   Frau Noack, Cottbus  Tel. 0175 6071460                     

Montag 25.12.- Donnerstag 29.12.2023                    TÄ Daubitz,  Tel.0151-50738581

Freitag 29.12. - Samstag 30.12.2023                        TÄ Frau Ludwig, Briesen Tel. 035606-4606

Sonntag 31.12.2023                                                   TA Buder, Cottbus Tel. 0172-61038090

Notdienst für die Praxis in Spremberg

Außerhalb unserer Sprechzeiten steht Ihnen der tierärztliche Notdienst am Wochenende ganztags und Wochentags von 18-8 Uhr zur Verfügung. Der tierärztlichen Notdienst wechselt wöchentlich und der Tierarzt ist für Cottbus, Forst und Spremberg zuständig.

Der wochenweise Notdienst beginnt Freitag 18.00 und endet Freitag 8.00 Uhr.

Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Presseinformation der Bundestierärztekammer

Ab November 2022 erfolgt eine "Änderung der Tierärztegebührenordnung", eine Verordnung des Bundes.

Tieräerzte sind an diese Verordnung gebunden und müssen sich nach ihr richten. Sie haben die Möglichkeit je nach Aufwand und Zeit den 1-fachen bis 4-fachen Satz zu verlangen. Eine Unterschreitung des 1-fachen Satzes ist nicht zulässig.

Für die Behandlung im Notdienst ist ein erhöhter Kostensatz festgeschrieben, dieser beinhaltet eine Notdienstpauschale von 50 € netto zuzüglich der Behandlungskosten (mind. 2-fachen Satz). 

Im Zusammenhang mit der neuen Notdienst-Gebührenordnung möchten wir auf den Blog des Kollegen Ralph Rückert hinweisen.